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Beschäftigungsgrade in täglichen Arbeitszeiten

  • Autorenbild: Är Personalvertriedung
    Är Personalvertriedung
  • 27. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Die nachstehende Übersicht dient der vereinfachten Orientierung bei der Umrechnung von Beschäftigungsgraden in tägliche Arbeitszeiten. Hintergrund ist, dass im CHNP derzeit unterschiedliche arbeitsrechtliche Statute mit voneinander abweichenden Vollzeitreferenzen parallel bestehen.

Für Staatsbeamte entspricht eine Vollzeitbeschäftigung einer täglichen Arbeitszeit von 8:00 Stunden bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.

Für Mitarbeitende unter dem Regime der CCT-FHL basiert eine Vollzeitstelle ebenfalls organisatorisch auf einem Arbeitstag von 8 Stunden. Aufgrund der tariflich vorgesehenen 38-Stunden-Woche liegt die rechnerische tägliche Arbeitszeit jedoch bei 7:36 Stunden.

Die Differenz wird über entsprechende Ausgleichstage kompensiert, an denen keine Arbeitsleistung erbracht werden muss.

Diese Unterschiede ergeben sich aus den jeweiligen statutarischen und tariflichen Entwicklungen des öffentlichen Dienstes beziehungsweise des Krankenhaussektors.

Da Beschäftigungsgrade (z. B. 80 %, 75 % oder 50 %) in der Praxis häufig sowohl in Stunden:Minuten als auch in Dezimalwerten dargestellt werden, enthält die Tabelle beide Darstellungsformen.

Die Übersicht soll Mitarbeitenden eine schnelle und transparente Orientierung ermöglichen. Sie dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt keine individuellen arbeitsvertraglichen, statutarischen oder abrechnungsrelevanten Festlegungen.



 
 
 

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