Zur Erinnerung:
Das Arbeitsrecht sieht vor, dass bis zu fünf Urlaubstage bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden können.
Zwischen den Direktionen und der Personalvertretung des CHNP wurde festgehalten, dass maximal 10 Urlaubstage aus dem jeweiligen Jahr (statt der im Arbeitsrecht vorgesehenen 5 Tage) für alle Mitarbeiter auf das Folgejahr übertragen werden und dass diese Tage sogar bis zum 31.12. frei verfügbar genommen werden können, sofern nicht besondere Hinderungsgründe einem Urlaubsantrag entgegenstehen.
Die Frist, den übertragenen Jahresurlaub bis zum 31.03. in Anspruch genommen zu haben, wird nicht berücksichtigt.
So wie diese Regelung bereits für die Übertragung des Urlaubs von 2022 auf 2023 angewendet wurde, gilt dies auch für das laufende Jahr 2023 und die folgenden Jahre.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung,
Är Personalvertriedung
PS: Wir weisen darauf hin, dass nur in begründeten Ausnahmefällen, sofern eine legale Verpflichtung besteht, mehr als 10 Tage übertragen werden können, was jedoch einer genauen Einzelfallprüfung durch die verantwortlichen Akteure (RH, Direktionen mit der Delegation) unterliegt.
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